„dbv Berlin begrüßt Neuausrichtung des Bestandsmanagements der ZLB“ – diese kurze Überschrift und die dazugehörige Pressemitteilung beinhalten einen Vorgang, den ich für skandalös halte. Deshalb ziehe ich diesen auf längere Sicht geplanten Artikel deutlich vor. Ich nehme dabei in Kauf, dass meine Recherche nicht in allen Einzelheiten abgeschlossen ist.
Der genannte Artikel beschreibt die Unterstützung des im Deutschen Bibliotheksverband organisierten Landesverbandes Berlin und der Sektion 1 (Öffentliche Bibliothekssysteme und Bibliotheken für Versorgungsbereiche von über 400.000 Einwohner) für „die Neuausrichtung der ZLB, wie sie mit großer Mehrheit des Stiftungsrates der Zentral- und Landesbibliothek Berlin als Rahmensetzung für das zukünftige Bestandsmanagement der ZLB beschlossen wurde.“1
Die Form der Neuausrichtung ergibt sich u.a. aus dem im „Konzept zur Bestands – und Organisationsentwicklung für die Zentral – und Landesbibliothek Berlin“ ausdrücklich geforderten „[…] Bezug der ausleihfertig bearbeiteten Standing Order des großen Vorab – ID der ekz.bibliotheksservice GmbH […]“.2
Das Dokument sollte in dieser Form sicherlich nicht öffentlich sichtbar werden. Es ist als Akt zivilen Ungehorsam zu betrachten, dass es dann schließlich doch „befreit“ wurde. Eine Stellungnahme zum Konzept zur Bestands und Organisationsentwicklung für die Zentral und Landesbibliothek Berlin vom 22.11.2014, die doch einen bleibenden Eindruck hinterlässt, haben Peter Delin und Ursula Müller-Schüssler verfasst. Mir geht es an dieser Stelle nicht um die sogenannte Neuausrichtung der ZLB, die genauer betrachtet eher eine Banalisierung derselben beinhaltet und grundsätzlich einen ganz eigenen Artikel verdient, sondern um die Form der Unterstützung für dieses Konzept.
Die eingangs genannte Pressemitteilung ist das i-Tüpfelchen auf einer in Teilen fast kampagnenartig anmutenden öffentlichen Unterstützungsarie bibliothekarischer Verbände für die ekz. Die Verbindungen einzelner Personen mit der ekz, direkt oder als leitende Angestellte eines Gesellschafters, sind derart weitgehend, dass ethisch einwandfreies Handeln kaum mehr möglich scheint. Es geht dabei nicht um den Vorwurf justiziablen Fehlverhaltens. Gleichwohl sind z.T. Grenzüberschreitungen sichtbar, die allen Beteiligten deutlich sein müssten.
Die ekz.bibliotheksservice GmbH ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Der über den Bundesanzeiger frei einsehbare Lagebericht der ekz.bibliotheksservice GmbH lässt keinen Zweifel am Ziel der Wachstumssteigerung des Unternehmens und seiner Sicht auf die Bibliotheken:
„Die ekz verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Großteil der Kunden.“3
Interessant ist demnach die Frage, wer vom gewinnorientierten Unternehmen ekz.bibliotheksservice GmbH im Einzelnen profitiert. Insgesamt hat die ekz 19 Gesellschafter, die sich wie folgt aufteilen:
Unter diesen 19 Gesellschaftern wurden für das Geschäftsjahr 2013, entsprechend der jeweiligen Anteile, EUR 1.300.000,00 ausgeschüttet.
Alle genannten Gesellschafter profitieren demnach finanziell vom Erfolg der ekz.bibliotheksservice GmbH. Hierbei stoßen wir auf ein erstes grundsätzliches Problem. Abgesehen vom Hauptgesellschafter Dr. Jörg Meyer, stehen alle Beteiligten vor einem finanziellen und ethischen Dilemma. Investiert die Stadtbibliothek eines Gesellschafters der ekz außerhalb dieses Unternehmens, schadet sie finanziell ihrem eigenen Träger.
Nehmen wir als konkretes Beispiel die Ausschreibung für die Möblierung einer Zweigstelle: wenn in einer Schlussrunde die ekz und z.B. Schulz-Speyer mit finanziell sehr ähnlichen Angeboten konkurrieren, das ausschlaggebende Kriterium also letztlich durch ästhetische Fragen der Angebotserfüllung besetzt wird, wäre jede Entscheidung für Schulz-Speyer ein finanzieller Schaden für den Träger. Die Größe des möglichen Schadens ist dabei völlig unerheblich, denn das Dilemma besteht allein in der Möglichkeit des sachfremden Einflusses auf die Entscheidungsfindung.
Ein weiterer Punkt ist die Verflechtung zentraler Figuren bibliothekarischer Verbände mit der ekz. Es geht dabei nicht um die Steuerung des Handelns durch die ekz. Die vielfältigen Verbindungen stellen jedoch eine einflussreiche Entscheidungsfindung infrage. Ich habe die bestehenden Verflechtungen mal in einer Mindmap zusammengebastelt.
Die Arbeit im Aufsichtsrat der ekz.bibliotheksservice GmbH wird vergütet. Über die Höhe der einzelnen Vergütungen kann ich keine Angaben machen. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2013 wird aber folgende Größe für den gesamten Aufsichtsrat ausgewiesen:
Die Vergütung an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 betrug T€ 58.
Ob die beiden bibliothekarischen Aufsichtsräte, Barbara Lison und Heinz-Jürgen Lorenzen, demnach Geld für ihre Arbeit im Aufsichtsrat erhalten kann ich nicht nachvollziehen. Es spielt aber auch keine Rolle. Beide sind leitende Angestellte eines Gesellschafters der ekz. Dies bedeutet, dass sie ein Unternehmen kontrollieren, an das sie selbst Aufträge vergeben und von dem ihr Arbeitgeber finanziell profitiert – eine unhaltbare Situation.
Die Mitarbeit von Barbara Lison und Heinz-Jürgen Lorenzen im Aufsichtsrat der ekz.bibliotheksservice GmbH überschreitet, aufgrund ihrer vielfältigen Ämter in bibliothekarischen Verbänden, alle Grenzen. Beide sind als Vorstand bzw. im Präsidium der großen Fachverbände tätig und bestimmen damit die Richtlinien der Verbandsarbeit mit. Allein diese Posten machen eine Tätigkeit im Aufsichtsrat der ekz.bibliotheksservice GmbH unmöglich. Sollte diese Arbeit tatsächlich vergütet werden, fordere ich einen sofortigen Rückzug aus den entsprechenden Gremien. Hierbei ist auch die Rolle dieses Unternehmens zu thematisieren. Es ist grundsätzlich zu hinterfragen, wieso ein gewinnorientiertes Unternehmen die Leitlinien der Verbandsarbeit mitbestimmen sollte (Vorstand im BID). Wäre die ekz.bibliotheksservice GmbH vollständig in Öffentlicher Hand, könnte man die Diskussion zwar anders führen, dies ist aber nicht der Fall. Grundsätzlich erschüttert wird das Vertrauen in die handelnden Personen, wenn ich meine Anfrage bezüglich des Kaufbuttons in die vorliegenden Verbindungen einwebe.
Ich hatte der Ethikkommission die Frage gestellt, ob die Einführung des Kaufbuttons mit dem “Code of ethics” des BID vereinbar ist. Trotz mehrmonatiger Diskussionen war die Kommission nicht in der Lage, zu einem Ergebnis zu kommen und lässt sich mit den Worten zitieren:
Im Augenblick ist keine Stellungnahme der Kommission zu Ihrer Anfrage möglich.
Wenn ich nun sehe, dass mit Barbara Lison eine Vertreterin des Aufsichtsrates und Leitende Angestellte eines Gesellschafters der ekz.bibliotheksservice GmbH in diesem Gremium sitzt, dann besteht keine Vertrauensgrundlage in die Arbeit dieser Ethikkommission. Wenn ich zusätzlich sehe, dass dieselbe Person im Vorstand des dbv tätig ist, der eine offensichtlich mit der ekz abgestimmte Pressemitteilung zur Verteidigung des Kaufbuttons lanciert, dann kann das nur als ethisch verwerflich bezeichnet werden. Zwei der drei am Pilotprojekt “Kaufbutton” beteiligten Bibliotheken sind Einrichtungen zweier Gesellschafter der ekz. Die Ausweitung des Geschäftsfeldes der ekz.bibliotheksservice GmbH in Richtung privater KundInnen wird hier also direkt von öffentlichen Einrichtungen unterstützt. Nutznießer dieses Vorganges sind ausschließlich die Gesellschafter der ekz. Eine unterstützende Einmischung des dbv ist fachlich unlogisch und unerträglich.
Um den Kreis zu schließen und die eingangs erwähnte Diskussion um die Veränderung der Medienbeschaffung in der Zentral – und Landesbibliothek Berlin einzubeziehen sei hier noch erwähnt, dass der Vorsitzende der Sektion 1 im dbv, Klaus-Peter Böttger, Direktor der Stadtbibliothek Essen und damit Leitender Angestellter eines Gesellschafters der ekz.bibliotheksservice GmbH ist. Spannend ist das deshalb, weil sich Klaus-Peter Böttger und somit der dbv mit seiner Pressemitteilung im Sinne der Gesellschafter der ekz positioniert, die bei einem mehrheitlichen Umstieg der Zentral – und Landesbibliothek Berlin auf Dienstleistungen der ekz spürbar finanziell profitieren würden. Ein skandalöser Vorgang, der so keinen Bestand haben darf.
Ob die ekz.bibliotheksservice GmbH, in der bestehenden Form, für die Zukunft bibliothekarischer Arbeit der geeignete Partner ist, wage ich zu bezweifeln. Inwiefern die Lektoratskooperation, die zwar als eines der wenigen sehr gelungenen den Föderalismus überwindenden und inhaltlich völlig unzweifelhaft dastehenden Instrumente zu bewerten ist, eine Zukunft in einem gewinnorientierten Unternehmen haben kann ist zu diskutieren. Der Einfluss dieses Unternehmens ist zu begrenzen. Wenigstens die Leitenden wenn nicht gar alle Angestellten eines Gesellschafters der ekz.bibliotheksservice GmbH, sollten auf richtungsweisende Posten innerhalb bibliothekarischer Verbände verzichten. Barbara Lison und Heinz-Jürgen Lorenzen sollten Stellung zu einer möglichen Vergütung als Aufsrichtsräte der ekz beziehen.
Mir selbst bereitet die Intransparenz bibliothekarischen Handelns in diesem Feld sehr großes Unbehagen. Ich hielte es für die ehrlichste Lösung, würden sich die Gesellschafter der ekz aus derselben zurückziehen und das Verständnis der ekz als normales gewinnorientiertes Unternehmen in die bibliothekarischen Köpfe einziehen. Dann könnten wir dieses Unternehmen auch entsprechend behandeln. Der Verbleib des Mitarbeiters der ekz.bibliotheksservice GmbH im Vorstand des BID halte ich für untragbar. Der dbv hat seine öffentliche Einflussnahme auf die Diskussionen um die Zentral – und Landesbibliothek Berlin umgehend auf fachliche Aspekte zu begrenzen. Einflussnahmen an der ekz Beteiligter sind auszuschließen.
Insgesamt sollte sich mein Berufsstand fragen, wie es um seine Berufsethik und das Verständnis als demokratische Institution bestellt ist, wenn grundlegend ethisches Verhalten überhaupt keine Rolle spielt.
Der Artikel „Die EKZ – eine Idee auf Abwegen“ erschien am 27. Februar 2015 bei ultrabiblioteka.de von DonBib verfasst unter CC BY-SA 4.0. Der Text wurde von mir minimal redaktionell bearbeitet, inhaltlich nicht verändert.
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Fußnoten:
- Pressemitteilung des dbv Landesverbandes Berlin vom 25.02.2015 ↩
- Konzept zur Bestands – und Organisationsentwicklung für die Zentral – und Landesbibliothek Berlin / Konrad Umlauf ; Cornelia Vonhof. – 2014. – S. 3 ↩
- ekz.bibliotheksservice GmbH Reutlingen Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 ↩