London, Montag, 4. Januar 2021, gegen 12.00 Uhr verkündete das Gericht das Urteil, ob es dem Auslieferungsersuchen der USA statt geben wird oder nicht. Die vorsitzende Richterin Vanessa Baraits hat die Auslieferung abgelehnt.
Die Anklage hat jetzt 15 Tage Zeit in Widerspruch zu gehen. Ob Julian Assange auf Kaution frei kommt ist derzeit offen.
Die Ablehnung des Ersuchens, wird mit damit begründet das Julian Assange die Intelligenz und den Willen hat, auch bei Vorsichtsmaßnahmen der Gefängnisleitung, Suizid zu begehen. Sein psychischer Gesundheitszustand, so die Richterin, sei das einzige Argument gewesen ihn nicht auszuliefern, sei aber schlussendlich hinreichend.
Bitterer Beigeschmack
In der Urteilsbegründung ging die Richterin lange auf die Anklagepunkte ein und bestätigte überwiegend die Anklagepunkte der USA gegenüber Assange. So schloss sie sich der Meinung der Ankläger an, das was Assange mit Wikileaks tat, inhaltlich über das hinaus ging, was die US-Justiz unter investigativen Journalismus versteht. Daneben ging sie mit keiner Silbe darauf ein, das der gesamte Prozess, die ganze Anklage gegen Assange, ein politischer motivierter Prozess ist.
Alle Prozessbeobachter und Journalisten sehen in dem Prozess den Versuch die Pressefreiheit einzuschränken und an Julian Assange ein Exempel zu statuieren. Das Credo der USA-Administration scheint zu sein, 'Wer gegen unsere Interessen recherchiert und publiziert den vernichten wir.'. Es ist ausgesprochen bitter das das Gericht die politische Intention der Anklage und den Angriff auf die Pressefreiheit negiert.
Vermutlich wird die USA in Widerspruch gehen. Egal wie der Prozess am Ende ausgeht und ob er bald Frei kommt oder nicht, Julian Assange hat das Martyrium seine Gesundheit gekostet.
Urteil im Original zum Nachlesen
- James Doleman (Prozessbeobachter) Einschätzungen.